vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BewG §§ 13, 14 Abs 1 und 2: Eine aufgrund eines Erbteilungsübereinkommens entstandene Forderung an den Bruder ist abweichend vom Nennwert anzusetzen, wenn der Bruder wegen seiner desolaten finanziellen Situation

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 255 Heft 9 v. 1.5.1998

die vereinbarten Zahlungen nur unter Schwierigkeiten leisten kann und keinesfalls in der Lage ist, höhere Zahlungen zu leisten

§ 13 BewG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!