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EStG 1988 § 2 Abs 2 und 3; LiebhabereiVO 1990 § 1 Abs 2, § 2 Abs 4; BAO§ 119: Es obliegt dem StPfl, der AbgBeh alle Beurteilungsgrundlagen offenzulegen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung zuverlässig beurteilen läßt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 232 Heft 9 v. 1.5.1998

§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1988

§ 1 Abs 2 LiebhabereiVO 1990

§ 2 Abs 4 LiebhabereiVO 1990

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