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BAO § 131 Abs 1 Z 2, § 184 Abs 3: Schätzung eines Textilhandels bei Mängeln der Aufzeichnung der Kasseneinnahmen; die in einem Betrieb noch vorhandenen Waren müssen auch dann in der Inventur aufscheinen, wenn sie nicht mehr bewertbar sind

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 224 Heft 8 v. 15.4.1998

§ 131 Abs 1 Z 2 BAO

§ 184 Abs 3 BAO

1. Werden die Kasseneingänge einiger Tage eines Wirtschaftsjahres nicht aufgezeichnet, so ist damit bereits die Schätzungsbefugnis gegeben.

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