BAO §§ 124, 125, 126, 131, 184, § 207 Abs 2, § 208 Abs 1, § 209a; EStG 1972 § 9 Abs 3: Schätzung der Bemessungsgrundlagen eines Imbißstandes; die Verjährung der gewinnerhöhenden Auflösung einer Investitionsrücklage hängt nicht vom Jahr der Bildung ab
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 221 Heft 8 v. 15.4.1998