Begründungspflicht der AbgBeh; Kristallgläser für Mitarbeiter der Wiener Gebietskrankenkasse sind kein Werbeaufwand; Rechnungen, die nicht die Voraussetzungen des § 11 UStG erfüllen, berechtigen nicht zumVorsteuerabzug
§ 93 Abs 3 BAO
Begründungspflicht der AbgBeh; Kristallgläser für Mitarbeiter der Wiener Gebietskrankenkasse sind kein Werbeaufwand; Rechnungen, die nicht die Voraussetzungen des § 11 UStG erfüllen, berechtigen nicht zumVorsteuerabzug
§ 93 Abs 3 BAO