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GGG §§ 14, 18 Abs 1 und Abs 2 Z 2: Räumungsvergleich - Schlüsselübergabe - Rechtsbeziehung auf unbestimmte Zeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 207 Heft 8 v. 15.4.1998

§ 14 GGG

§ 18 Abs 1 und 2 Z 2 GGG

Kommt es im Zusammenhang mit einem Räumungsvergleich auf die im Wege der Schlüsselübergabe allenfalls auch nach einem vereinbarten Räumungstermin erfolgende, tatsächliche Räumung an, dann haben die Vergleichsparteien - hier im Wege einer Vereinbarung betreffend erhöhte Mietzinszahlung - im Ergebnis eine Rechtsbeziehung auf unbestimmte Zeit begründet.

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