Wechselt eine Einkunftsquelle zur Liebhaberei, so sind Abschreibungen von in der Einkunftsquellenperiode entstandenen Forderungen als nachträgliche Einkünfte zu erfassen
§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972
Wechselt eine Einkunftsquelle zur Liebhaberei, so sind Abschreibungen von in der Einkunftsquellenperiode entstandenen Forderungen als nachträgliche Einkünfte zu erfassen
§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972