vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VerfGG §§ 33, 35: Rechtsirrtum über Beschwerdemöglichkeiten ist kein Wiedereinsetzungsgrund

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 103 Heft 5 v. 1.3.1998

§ 33 VerfGG

§ 35 VerfGG

Ein Rechtsirrtum über das Bestehen der Beschwerdemöglichkeit bildet kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis und sohin keinen Grund für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!