Art 144 Abs 1 B-VG
§ 243 BAO
Gem Art 144 Abs 1 letzter Satz B-VG ist die Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges Zulässigkeitsvoraussetzung einer Beschwerde an den VfGH. An dieser Voraussetzung fehlt es bei der Beschwerde gegen einen Bescheid des FA, weil gem § 243 BAO gegen einen solchen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung eingeräumt ist.