Art 140 Abs 1 B-VG
§ 1 KommStG 1993
Ein Individualantrag nach Art 140 Abs 1 B-VG auf Aufhebung des § 1 KommStG ist nicht zulässig, weil es dem Antragsteller zumutbar ist, durch einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm im Wege der Selbstbemessung entrichteten Kommunalsteuer einen Bescheid zu erwirken und diesen Bescheid zu bekämpfen.