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B-VG Art 140 Abs 1; BAO § 111: Individualantrag auf Aufhebung der Bestimmungen betreffend Zwangsstrafen zurückgewiesen

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 102 Heft 5 v. 1.3.1998

Art 140 Abs 1 B-VG

§ 111 BAO

1. Es ist ein inhaltlicher, nicht verbesserungsfähiger Mangel eines Individualantrages nach Art 140 Abs 1 B-VG, wenn die Betroffenheit des Antragstellers durch die bekämpfte Regelung nicht näher dargetan worden ist.

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