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EStG 1988 § 23 Z 2; BAO § 24: Die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an die Beteiligten hat in analoger Anwendung des § 23 Z 2 erster Teil EStG zu erfolgen.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 104 Heft 5 v. 1.3.1998

Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß sohin die Beteiligung nach Art einer Mitunternehmerschaft sein. Die wesentlichen Elemente des Mitunternehmers iSd § 23 Z 2 EStG sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos

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