FinStrG § 23 iVm § 33 Abs 5; StPO § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall: Die Heranziehung des Ausmaßes der versuchten oder tatsächlich bewirkten Abgabenverkürzung als Erschwerungsgrund verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot
Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 84 Heft 4 v. 15.2.1998