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BAO § 209: Verjährung - Unterbrechung durch fehlerhafte Meldeanfrage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 54 Heft 3 v. 1.2.1998

§ 209 BAO

Ein in der Meldeanfrage unterlaufener, nur das Geburtsdatum betreffender Schreibfehler, welcher an der Identität der namentlich bezeichneten Person nichts zu ändern vermochte, beeinträchtigt die grundsätzlich verjährungsunterbrechende Wirkung der Meldeanfrage nicht.

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