vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 167 Abs 2, § 184: Gewinnverlagerung nach Liechtenstein; Schätzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 51 Heft 3 v. 1.2.1998

§ 167 Abs 2 BAO

§ 184 BAO

1. Wenn die Beh im Hinblick auf die Umstände, dass N eine liechtensteinische Anstalt ist, als ihr Verwaltungsrat liechtensteinische Rechtsanwälte fungiert haben, ihr Prokurist auch für weitere Gesellschaften (mit gleicher Adresse und Telefonnummer wie N) tätig gewesen ist, und N ihre Adresse und Telefonnummer in Liechtenstein mit mehreren anderen Gesellschaften geteilt hat, sowie aufgrund von Zeugenaussagen, nach welchen die N den Kunden gegenüber im Wesentlichen durch den österreichischen StPfl in Erscheinung getreten ist, im Rahmen der Beweiswürdigung angenommen hat, N sei nicht in dem vom StPfl behaupteten Ausmaß für ihn tätig geworden, seine Geschäftsbeziehungen zur N seien vielmehr teilweise zum Zweck der Gewinnverlagerung nach Liechtenstein behauptet worden, woraus sich ergebe, dass der StPfl in einem Naheverhältnis zur N stehe, welches ihm die Zugriffsmöglichkeit auf die verlagerten Gelder einräume, so kann dies nicht als Ergebnis unschlüssiger Beweiswürdigung angesehen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!