§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG
Die bloße Verletzung von Verfahrensvorschriften führt dann nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides, wenn die dem angefochtenen Bescheid zugrundegelegten Feststellungen der Beh selbst nicht bekämpft werden.
§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG
Die bloße Verletzung von Verfahrensvorschriften führt dann nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides, wenn die dem angefochtenen Bescheid zugrundegelegten Feststellungen der Beh selbst nicht bekämpft werden.