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VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c: Keine Aufhebung eines Bescheides wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Nichtbekämpfung der dem Bescheid zugrundegelegten Feststellungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 783 Heft 22 v. 15.11.1998

§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG

Die bloße Verletzung von Verfahrensvorschriften führt dann nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides, wenn die dem angefochtenen Bescheid zugrundegelegten Feststellungen der Beh selbst nicht bekämpft werden.

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