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KfzStG § 2 Abs 1 Z 7: Verwendung von Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 773 Heft 22 v. 15.11.1998

§ 2 Abs 1 Z 7 KfzStG

Die Verwendung von Zugmaschinen im Rahmen eines gewerblichen Betriebes auf von Dritten forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von Werkverträgen stellt keine Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dar.

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