§ 2 Abs 1 Z 7 KfzStG
Die Verwendung von Zugmaschinen im Rahmen eines gewerblichen Betriebes auf von Dritten forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von Werkverträgen stellt keine Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dar.
§ 2 Abs 1 Z 7 KfzStG
Die Verwendung von Zugmaschinen im Rahmen eines gewerblichen Betriebes auf von Dritten forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von Werkverträgen stellt keine Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dar.