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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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BAO § 303 Abs 1 lit b: Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 1998, 714
Heft 20 v. 15.10.1998
§ 303 Abs 1 lit b BAO
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