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BAO § 245 Abs 1, § 273 Abs 1 lit b: Es ist grundsätzlich Aufgabe der Partei, die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels nachzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 714 Heft 20 v. 15.10.1998

§ 245 Abs 1 BAO

§ 273 Abs 1 lit b BAO

Es ist grundsätzlich Aufgabe der Partei, die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels nachzuweisen.

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