§ 245 Abs 1 BAO
§ 273 Abs 1 lit b BAO
Es ist grundsätzlich Aufgabe der Partei, die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels nachzuweisen.
§ 245 Abs 1 BAO
§ 273 Abs 1 lit b BAO
Es ist grundsätzlich Aufgabe der Partei, die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels nachzuweisen.