BAO § 209 Abs 1: Verjährung: Keine Unterbrechung der Bemessungsverjährung durch trotz Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten erfolgte Übermittlung des Abgabenbescheides an den AbgPfl
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 713 Heft 20 v. 15.10.1998