vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GebG ¤¤ 21, 33 TP 5: Bestandverträge, Nachtrag: Gesetzlicher Eintritt des Erwerbers gem § 1120 ABGB stellt keinen Volleintritt in das Bestandverhältnis dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 710 Heft 20 v. 15.10.1998

§ 21 GebG

1. Ob ein Zusatz oder Nachtrag vorliegt, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ausschließlich durch einen Vergleich der „bereits ausgefertigten Urkunde“ und derjenigen Urkunde, die den Zusatz oder Nachtrag darstellen soll, zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!