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BAO § 209 Abs 1: Verjährung: Keine Unterbrechung der Bemessungsverjährung durch trotz Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten erfolgte Übermittlung des Abgabenbescheides an den AbgPfl

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 713 Heft 20 v. 15.10.1998

§ 209 Abs 1 BAO

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