ohne darauf hinzuweisen, daß es sich beim vertragsggstdl Objekt nicht um ein Wohnhaus handelt
§ 33 TP 21 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1994/629 GebG
ohne darauf hinzuweisen, daß es sich beim vertragsggstdl Objekt nicht um ein Wohnhaus handelt
§ 33 TP 21 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1994/629 GebG