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GebG: § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1994/629: Zession: Ohne Anrechnung auf das Entgelt vom Erwerber zu übernehmende Verbindlichkeiten sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 713 Heft 20 v. 15.10.1998

ohne darauf hinzuweisen, daß es sich beim vertragsggstdl Objekt nicht um ein Wohnhaus handelt

§ 33 TP 21 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1994/629 GebG

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