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EStG 1988 § 10 Abs 1 und 3; BAO § 32: Kriterien der Abgrenzung der „bloßen“ Vermietung von der „gewerblichen“ Vermietung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 692 Heft 20 v. 15.10.1998

§ 10 Abs 1 und 3 EStG 1988

§ 32 BAO

1. Es ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet.

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