§ 10 Abs 1 und 3 EStG 1988
§ 32 BAO
1. Es ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet.
§ 10 Abs 1 und 3 EStG 1988
§ 32 BAO
1. Es ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet.