StPO § 281 Abs 1: Der Einwand der Unrichtigkeit eines vom Erstgericht als schlüssig beurteilten Sachverständigengutachtens stellt eine unzulässige Bekämpfung der erstrichterlichen Beweiswürdigung dar
Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 30 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998