Wr ParkometerG § 1a: Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung dienen kann und ebensowenig der Abgabeneinhebung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 651 Heft 18 v. 15.9.1998