die zum Massevermögen gehörige mehrspurige Kfz betreffen, zuständig und muß das Auskunftsbegehren daher an ihn gerichtet werden
§ 1a Wr ParkometerG idF LGBl 1987/24
die zum Massevermögen gehörige mehrspurige Kfz betreffen, zuständig und muß das Auskunftsbegehren daher an ihn gerichtet werden
§ 1a Wr ParkometerG idF LGBl 1987/24