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Wr ParkometerG § 4 Abs 1; VStG § 5 Abs 1: Im Falle der Übertretung des § 4 Abs 1 Wr ParkometerG hat die Beh dem Beschuldigten grundsätzlich nicht nur den objektiven Tatbestand, sondern auch das Verschulden nachzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 652 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 4 Abs 1 Wr ParkometerG LGBl 1974/47

§ 5 Abs 1 VStG

Im Falle der Übertretung des § 4 Abs 1 Wr ParkometerG hat die Beh dem Beschuldigten grundsätzlich nicht nur den objektiven Tatbestand, sondern auch das Verschulden nachzuweisen.

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