Wr VergnügungssteuerG 1987 § 17 Abs 1, § 19 Abs 1: Bei der Nichtentrichtung von Vergnügungssteuer (für die Vermietung von Videokassetten) ist Tatort der Sitz der AbgBeh, bei der die Abgabenerklärung eingereicht werden muß und die Zahlung einzugehen hat
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 652 Heft 18 v. 15.9.1998