Bei einer großen Beh reicht die Zustellung an irgendeine - räumlich getrennte - Dienststelle nicht aus, um als Zustellung „am Arbeitsplatz“ in Betracht zu kommen
§ 4 ZustG
Bei einer großen Beh reicht die Zustellung an irgendeine - räumlich getrennte - Dienststelle nicht aus, um als Zustellung „am Arbeitsplatz“ in Betracht zu kommen
§ 4 ZustG