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Oö BauO 1994 § 19 Abs 3: Vorschreibung des Beitrages anläßlich der Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche unabhängig davon, wie lange nach Erteilung der Baubewilligung diese Errichtung erfolgt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 642 Heft 18 v. 15.9.1998

Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen stellen keine vermögenswerten Leistungen für einen vereinbarten Nichtverbrauch des Urlaubs iSd § 7 UrlG dar keine Bedenken gegen die Heranziehung auch des „Altbestandes“ zur Leistung eines Beitrages zur Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche unter dem Gesichtspunkt des Sachlichkeitsgebotes; keine Bedenken wegen Ungleichbehandlung von Anrainern einer Bundes- oder Landesstraße gegenüber solchen von Gemeindestraßen

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