nicht auch von Bund und Land gewährte Zuschüsse einzurechnen
§ 20 Abs 7 Oö BauO 1994
In den auf die Gemeinde entfallenden Teil (Prozentsatz) der Errichtungskosten sind - neben den tatsächlich von der Gemeinde selbst aufgebrachten Beträgen - nicht auch von Bund und Land gewährte Zuschüsse einzurechnen.