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Oö BauO 1994 § 19 Abs 3: Ob eine abgabepflichtige Sanierung vorliegt, ist auch davon abhängig, daß ein Sanierungsbedarf gegeben ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 642 Heft 18 v. 15.9.1998

Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen stellen keine vermögenswerten Leistungen für einen vereinbarten Nichtverbrauch des Urlaubs iSd § 7 UrlG dar keine Bedenken gegen die Heranziehung auch des „Altbestandes“ zur Leistung eines Beitrages zur Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche unter dem Gesichtspunkt des Sachlichkeitsgebotes; keine Bedenken wegen Ungleichbehandlung von Anrainern einer Bundes- oder Landesstraße gegenüber solchen von Gemeindestraßen nicht auch von Bund und Land gewährte Zuschüsse einzurechnen

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