wenn diese Sanierung im Zusammenhang bzw im Nachhang zu Kanalbauarbeiten erfolgt; es ist unerheblich, aus welchen Mitteln die Gemeinde die Aufwendungen für die Straßenerrichtung bzw Sanierung bestreitet
§ 19 Oö BauO 1994
wenn diese Sanierung im Zusammenhang bzw im Nachhang zu Kanalbauarbeiten erfolgt; es ist unerheblich, aus welchen Mitteln die Gemeinde die Aufwendungen für die Straßenerrichtung bzw Sanierung bestreitet
§ 19 Oö BauO 1994