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Wr GetränkesteuerG 1992 § 4: Der Umstand, daß in der Vertragsurkunde eine Betriebspflicht nicht (ausdrücklich) vereinbart worden ist, steht der Annahme einer Unternehmenspacht nicht entgegen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 649 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 4 Wr GetränkesteuerG 1992 LGBl 3

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