Mit der Bezugnahme auf Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen StPfl kann die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe im allgemeinen von vornherein nicht tauglich dargestellt werden
§ 236 Abs 1 BAO
Mit der Bezugnahme auf Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen StPfl kann die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe im allgemeinen von vornherein nicht tauglich dargestellt werden
§ 236 Abs 1 BAO