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BAO § 23 Abs 4: Anfechtbarkeit: Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gerichtlich vorzunehmen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 572 Heft 16 v. 15.8.1998

§ 17 Abs 5 GebG

§ 33 TP 5 GebG

§ 23 Abs 4 BAO

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