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GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Arbeiterwohnstätte: Die Befreiung stellt auf den Begriff „Schaffung“ und nicht auf die aktuelle Nutzung ab.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 573 Heft 16 v. 15.8.1998

Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen zweier abgeschlossener Wohneinheiten sind die hiefür erforderlichen baulichen Voraussetzungen; auf die aktuelle Nutzung kommt es nicht an

§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955

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