§ 4 Abs 4 EStG 1972 (1988)
§ 167 Abs 2 BAO
1. Für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen ist von Bedeutung, dass der Vertrag nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre.