EStG 1988 § 16: Die Erzielung einkommensteuerlich relevanter Einkünfte durch den Ehepartner stellt nicht den einzigen in Betracht kommenden Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dar
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 528 Heft 15 v. 1.8.1998