§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988
1. Als Ausgangspunkt ausschließlich beruflich bedingter Reisen iSd § 16 Abs 1 Z9 EStG 1988 ist der Mittelpunkt der vom AN entfalteten Tätigkeit anzusehen.
§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988
1. Als Ausgangspunkt ausschließlich beruflich bedingter Reisen iSd § 16 Abs 1 Z9 EStG 1988 ist der Mittelpunkt der vom AN entfalteten Tätigkeit anzusehen.