EStG 1972 §§ 4, 9 Abs 2, § 24 Abs 2: Ein selbst geschaffener Firmenwert ist nicht aktivierbar. Im Falle der entgeltlichen Übertragung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteils ist die Investitionsrücklage
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 525 Heft 15 v. 1.8.1998
bzw der steuerfrei gelassene Betrag zugunsten des laufenden Gewinnes aufzulösen