§ 4 EStG 1988
§ 10 EStG 1988
1. Für den Erwerb eines Mietrechts ist lediglich erforderlich, dass rechtlich verbindlich ein entgeltliches Gebrauchsrecht an einerSache eingeräumt wird.
§ 4 EStG 1988
§ 10 EStG 1988
1. Für den Erwerb eines Mietrechts ist lediglich erforderlich, dass rechtlich verbindlich ein entgeltliches Gebrauchsrecht an einerSache eingeräumt wird.