StPO § 281 Abs 1 Z 9 lit a, Z 10: Wird die angenommene Gewerbsmäßigkeit bekämpft, bliebe jedoch die Gerichtszuständigkeit aufgrund der festgestellten strafbestimmenden Wertbeträge jedenfalls erhalten,
Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 462 Heft 13 v. 1.7.1998
ist die Nichtigkeitsbeschwerde auf Z10 und nicht auf Z9 lita leg cit zu stützen