§ 11 Abs 12 UStG 1972
§ 16 UStG 1972
Die Erweiterung einer Vereinbarung kann ebensowenig als Rechnungsberichtigung angesehen werden wie das bloße Durchstreichen einer Rechnung.
§ 11 Abs 12 UStG 1972
§ 16 UStG 1972
Die Erweiterung einer Vereinbarung kann ebensowenig als Rechnungsberichtigung angesehen werden wie das bloße Durchstreichen einer Rechnung.