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GebG § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c idF vor BGBl 1994/629: Gesellschaftsverträge: Die Mindestbemessungsgrundlage „anteiliger EW“ kann nicht um Guthaben auf einem für den Gesellschafter geführten, reinen Forderungscharakter aufweisenden Konto gemindert werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 438 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c idF vor BGBl 1994/629 GebG

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