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UStG 1972 § 6 Z 8 lit e, § 12 Abs 3: Die Ausgabe von OHG-Anteilen (hier: Hausanteilscheine) ist unecht befreit; kein Vorsteuerabzug für Akquisitionskosten und Drucksorten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 436 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 6 Z 8 lit e UStG 1972

§ 12 Abs 3 UStG 1972

Die Ausgabe von OHG-Anteilen (hier: Hausanteilscheine) an neu eintretende Gesellschafter fällt unter die unechte Befreiung gem § 6 Z 8 lit e UStG 1972, auch wenn die Beteiligung über Treuhänder erfolgt. Rechnungen an die OHG über Provisionen für die Akquisition von OHG-Beteiligungen berechtigen die OHG wegen des Zusammenhanges mit den unecht befreiten Umsätzen nicht zum Vorsteuerabzug. Dasselbe gilt für Rechnungen über an die OHG gelieferte Drucksorten, welche schriftlich die Rechtsbeziehungen zwischen der OHG und den neu eintretenden Gesellschaftern (Treugebern) bzw zwischen den Treugebern untereinander regeln.

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