wenn in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausübung erforderlich sind
§ 7 EStG 1988
§ 16 EStG 1988
wenn in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausübung erforderlich sind
§ 7 EStG 1988
§ 16 EStG 1988