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EStG 1988 §§ 7, 16, 20: Aufwendungen für den Besuch eines Fitneßstudios können bei Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen Werbungskosten darstellen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 427 Heft 13 v. 1.7.1998

wenn in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausübung erforderlich sind

§ 7 EStG 1988

§ 16 EStG 1988

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