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EStG 1972 § 4 Abs 4, § 7: Entscheidend für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist, daß dieser auf die persönliche unternehmerische Fähigkeit und Leistung des Rechtsvorgängers zurückzuführen ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 425 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 4 Abs 4 EStG 1972

§ 7 EStG 1972

1. Der Firmenwert kann ein abnutzbares oder nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, dass der Firmenwert auf die persönliche unternehmerische Fähigkeit und Leistung des Rechtsvorgängers zurückzuführen ist.

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